Zwischen
Diaeko Seyezadeh, handelnd unter „StudioShift", Marienbongard 24, 52062 Aachen (nachfolgend „Vermieter")
und
[Name und Adresse der Mieterin] (nachfolgend „Mieterin")
(1) Der Vermieter vermietet Gewerbeflächen in Form fester, wöchentlich wiederkehrender Nutzungszeiten („Slots") am Standort Marienbongard 24, 52062 Aachen: Großer Saal (Hot-Yoga-/Kursraum, bis 24 Personen). Mitvermietet sind ausschließlich die wesentlichen Gebäudebestandteile des Standorts (Raumfläche, Empfangsbereich, Sanitäranlagen, fest verbaute Schließfächer).
(2) Miet-Einheiten: Ein Termin umfasst insgesamt 90 Minuten — 60 Minuten exklusive Raumnutzung sowie jeweils 15 Minuten unmittelbar davor und danach (Ankommen, Auf- und Abbau, Übergabe). Überziehung: Überzieht die Mieterin die gebuchte Einheit um mehr als 15 Minuten, gilt jede weitere angefangene Stunde als zusätzlicher Termin nach dem gewählten Mietmodell.
(3) Infrastruktur & Inventar:
(4) Die Überlassung der Gegenstände erfolgt als reine Infrastruktur. Der Vermieter haftet nicht für die Funktionalität oder Integrität der Ausstattungsgegenstände, es sei denn, es liegt Vorsatz vor.
(1) Die Mieterin handelt vollkommen eigenverantwortlich, auf eigene Rechnung und in eigener rechtlicher Verantwortung.
(2) Die Mieterin haftet allein für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während ihrer gebuchten Nutzungszeiten (inkl. Auf- und Abbau) in den Räumlichkeiten durch sie selbst oder durch von ihr eingeladene Dritte (Kursteilnehmer, Klienten) entstehen. Der Vermieter wird hiermit von jeglicher Haftung gegenüber der Mieterin, deren Teilnehmern oder Dritten freigestellt.
(3) Die Mieterin bestätigt mit Vertragsschluss, dass sie über sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich erforderlichen Qualifikationen, Genehmigungen und eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Ein physischer Nachweis gegenüber dem Vermieter ist nicht erforderlich; mit dem Akzeptieren des Vertrages versichert die Mieterin die vollständige rechtskonforme Einhaltung.
(1) Die Mieterin hat das Mietobjekt und die überlassene Infrastruktur pfleglich zu behandeln.
(2) Alles, was während der Nutzungszeit der Mieterin beschädigt wird, verloren geht oder fehlt, ist von der Mieterin zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, beschädigte oder fehlende Gegenstände (inklusive Deko, Matten, Geräte, Technik) zum aktuellen Neupreis zuzüglich einer Aufwandsgebühr von 50,00 EUR pro Schadensfall über Stripe oder per Rechnung einzuziehen.
(1) Die Mieterin wählt eines der folgenden Mietmodelle:
☐ Festmiete: fester Mietzins je Einheit ohne Umsatzbeteiligung.
☐ Umsatzmiete: reduzierter fester Mietzins je Termin zuzüglich einer variablen Umsatzmiete in Höhe von 30 % des von der Mieterin festgelegten und generierten Brutto-Kurspreises ab der 5. teilnehmenden Person pro Termin; die Personen 1 bis 4 sind anteilsfrei.
(2) Jeder Slot wird im 6-Monats-Tarif gebucht (Laufzeit nach § 6 Abs. 1); einen Monats-Tarif bietet der Vermieter nicht mehr an. Für vor dem 13.08.2026 im Monats-Tarif geschlossene Verträge gelten die bei Abschluss vereinbarten Bedingungen unverändert fort. Es gilt der bei Abschluss der Buchung angezeigte und bestätigte Mietzins gemäß der bei Buchung gültigen Preisübersicht. Preisänderungen wirken ausschließlich für Neubuchungen; für bestehende Verträge gilt der vereinbarte Mietzins unverändert fort.
(3) Der Mietzins wird je tatsächlich stattfindendem Termin geschuldet. Da ein Kalendermonat je nach Wochentag 4 oder 5 gleiche Wochentage enthält, schwankt der Monatsbetrag entsprechend. Die Abrechnung erfolgt zweistufig über den Zahlungsdienstleister Stripe (B2B): a) als wiederkehrende monatliche Zahlung im Voraus auf Basis von 4 Terminen je Slot; b) fällt in einem Kalendermonat für einen Slot ein darüber hinausgehender Termin an, wird dieser mit dem vereinbarten Termin-Mietzins nachgelagert mit der Abrechnung des Folgemonats berechnet. Enthält ein Kalendermonat für einen Slot weniger als 4 Termine, bleibt es beim Betrag nach lit. a. Zusätzliche Nutzungszeiten durch Überziehung (§ 1 Abs. 2) werden ebenfalls mit der nächsten Monatsabrechnung berechnet. Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; auf den Mietzins wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(4) Bei Zahlungsverzug gilt § 4 der AGB (Sperrung von Plattform- und Studiozugang, gesetzliche Verzugspauschale und Zinsen).
(1) Wählt die Mieterin einen Umsatzmiete-Tarif, ist sie vertraglich verpflichtet, sämtliche Kursteilnehmer:innen lückenlos über das vom Vermieter bereitgestellte SaaS-Buchungssystem zu erfassen. Die Teilnahme von Endkund:innen, die nicht im System registriert sind (Bypassing), stellt einen schweren Vertragsbruch dar; es gilt § 3 der AGB (Vertragsstrafe).
(2) Der Vermieter erhält über eine API-Schnittstelle (Read-Only) lesenden Zugriff auf den angebundenen Zahlungsdienstleister (Stripe-Konto) der Mieterin, ausschließlich um die variable Umsatzmiete automatisiert zu berechnen.
(1) Der Vertrag wird mit einer festen Mindestlaufzeit von 6 (sechs) Monaten geschlossen. Er verlängert sich im Anschluss automatisch um jeweils weitere 6 (sechs) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen zum jeweiligen Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Ein gesetzliches Rücktritts- oder freies Stornierungsrecht nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen (B2B-Vertrag). Maßgeblich ist ausschließlich die ordentliche Kündigung nach Abs. 1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ist ausreichend).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Aachen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Ort, Datum: _______________________
Unterschrift Vermieter: _______________________
Unterschrift Mieterin: _______________________
Es gelten ergänzend die AGB. Für die Verarbeitung der Kundendaten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).