Zwischen
Diaeko Seyezadeh, handelnd unter „AuraGrid", Marienbongard 24, 52064 Aachen (nachfolgend „Vermieter")
und
[Name und Adresse der Trainerin] (nachfolgend „Mieterin")
(1) Der Vermieter vermietet der Mieterin Gewerbeflächen im Objekt Marienbongard 24, 52064 Aachen in Form von festen, wöchentlich wiederkehrenden Nutzungszeiten („Slots"). Mitvermietet werden ausschließlich die wesentlichen Gebäudebestandteile (Raumfläche, Empfangsbereich, Sanitäranlagen/Duschen, fest verbaute Schließfächer).
(2) Ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Mietvertrages und nicht durch den Mietzins abgegolten sind im Raum befindliche bewegliche Sportgeräte, Hilfsmittel sowie spezifische anlagentechnische Vorrichtungen (insbesondere Heizstrahler für den Hot-Betrieb). Sofern sich derartige Gegenstände im Mietobjekt befinden, erfolgt deren Überlassung zur Nutzung als reine, unentgeltliche Gefälligkeit (Leihe). Ein vertraglicher Rechtsanspruch auf das Vorhandensein, die Funktionsfähigkeit oder die Nutzung dieser Gegenstände besteht für die Mieterin nicht.
(3) Die Parteien stellen klar, dass dieser Vertrag ausschließlich die Überlassung von Rauminfrastruktur regelt. Es wird ausdrücklich kein Gesellschafts-, Arbeits- oder Franchiseverhältnis begründet.
(1) Die Mieterin ist selbstständige Unternehmerin. Sie tritt gegenüber ihren Endkund:innen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Die Preisgestaltung für ihre Kurse obliegt zu 100 % der Mieterin.
(2) Der Vermieter hat kein Weisungsrecht hinsichtlich der Durchführung, der Inhalte oder der Preisgestaltung der von der Mieterin angebotenen Kurse. Die Zahlungsabwicklung der Endkund:innen erfolgt direkt mit der Mieterin.
Die Mieterin wählt folgendes Mietmodell für ihre gebuchten Slots:
☐ Modell 1 (Festmiete): Die monatliche Miete pro Slot beträgt 70,00 EUR.
☐ Modell 2 (Umsatzmiete): Die monatliche Miete pro Slot setzt sich zusammen aus einer Fixmiete in Höhe von 40,00 EUR sowie einer variablen Umsatzmiete. Die Umsatzmiete beträgt 30 % des von der Mieterin festgelegten und generierten Brutto-Kurspreises ab der 5. teilnehmenden Person pro Termin. Die Personen 1 bis 4 sind anteilsfrei.
Die Abrechnung des Mietzinses erfolgt monatlich. Der Einzug des Rechnungsbetrages (B2B) erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Auf den Mietzins wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(1) Wählt die Mieterin Modell 2, ist sie vertraglich verpflichtet, sämtliche Kursteilnehmer:innen lückenlos über das vom Vermieter bereitgestellte SaaS-Buchungssystem zu erfassen. Die Teilnahme von Endkund:innen, die nicht im System registriert sind (Bypassing), stellt einen schweren Vertragsbruch dar.
(2) Der Vermieter erhält über eine API-Schnittstelle (Read-Only) lesenden Zugriff auf den angebundenen Zahlungsdienstleister (Stripe-Konto) der Mieterin, ausschließlich um die variable Umsatzmiete automatisiert zu berechnen.
Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 6 (sechs) Monaten geschlossen. Er verlängert sich im Anschluss automatisch um jeweils 1 (einen) weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aachen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Ort, Datum: _______________________
Unterschrift Vermieter: _______________________
Unterschrift Mieterin: _______________________
Es gelten ergänzend die AGB. Für die Verarbeitung der Kundendaten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).